Die Ortsmitte - das Zentrum, das soll nicht zerstört werden
Die ortsbildprägenden Gebäude der Linde und der Bäckerei wurden durch die Stadtverwaltung leider dem Abriss freigegeben. Jetzt folgt auch noch der Verlust des historischen Gasthauses Löwen mit seinem einmaligen Biergarten.
Damit werden die ortsbildprägenden Gebäude und Strukturen mitten im Ortskern zerstört und das Ortsbild von der Stadtplanung aufgegeben. Das tut weh !!!
Die Bevölkerung wurde und wird trotz mehrfach geäußerten Hinweisen, wie sensibel gerade eine Ortsmitte ist, nicht gehört, vertröstet oder vor vollendete Tatsachen gestellt!
Die Stadträte hatten versucht, das Ortsbild / die Ortsmitte zu retten, indem sie 2019 / 2020 das Thema Neugestaltung Lindenareal von den bisher nur nicht öffentlichen Sitzungen in eine öffentliche Sitzung einbrachten und eine sogenannte Erhaltungssatzung oder einen entsprechenden Bebauungsplan beantragten. Dies lehnte die Verwaltung jedoch ab, obgleich es ein Instrument zur Erhaltung des Ortsbildes und der wichtigen Funktionen der Ortsmitte von Wollmatingen gewesen wäre. Das Milieu / den Charakter des Ortskerns, d.h. die zentralen dem Zusammenhalt dienenden Funktionen könnten dadurch gesichert und erhalten werden.
Ein funktionierender Ortskern mit Gaststätten und identitätsstiftenden Gebäuden sind das Herzstück einer jeden Gemeinde. Die noch vorhandene historische Zusammensetzung von Kirche, Pfarrhaus, Gaststätte und Rathaus in einer unmittelbar aufeinanderfolgenden Reihe sind noch heute Zeugnis des Kerns einer seit Jahren bestehenden Kommune. Diese sind noch völlig vorhanden und sollen nun wegen des Wohnungsbaus verdrängt werden. Auch die gegenüberliegenden Bauten der Bäckerei und des Gasthauses Linde sollen durch Wohnbauten ersetzt werden. So geht keine selbständige Gemeinde mit ihrem Dorfkern um.
Doch wie kam es dazu?
Der Investor hatte einen Bauantrag oder Bauvoranfrage zum Abbruch der Linde und der Bäckerei und Neubebauung des Areals wohl bereits Anfang 2019 eingereicht. Laut Sitzungsvorlage Nr. 2019-4462/1 wurde nämlich das Bauvorhaben "aufgrund seiner Bedeutung frühzeitig dem Gestaltungsbeirat (GBR) vorgelegt". Aber erst am 14.12.2019 wurde im Technischen und Umweltausschuss und am 17.12. 2019 im Gemeinderat zum ersten Mal öffentlich hierüber beraten und berichtet. Dies geschah jedoch nicht aufgrund der von der Verwaltung sehr wohl frühzeitig erkannten "Bedeutung des Vorhabens", sondern aufgrund des öffentlichen Antrages der Linken Liste Konstanz (LLK) vom 27.09.2019 wegen des Bauvorhabens einen Bebauungsplan für den Ortskern aufzustellen und des Antrages der Freien Grünen Liste (FGL) vom 08.10.2019 mit der Bitte das Thema im Technischen und Umweltausschusses (TUA) am 14.11.2019 auf die Tagesordnung zu setzen, was jedoch nicht geschah. Erst am 12.12.2019 wurden beide Anträge in der öffentlichen Sitzung des TUA beraten. Seitens der Verwaltung wurde lt. Protokoll geäußert, dass "hier unstrittig ein historisch geprägter Ortskern vorhanden sei, der städtebaulich als auch seitens der Denkmalpflege besondere Aufmerksamkeit verdiene. Es läge jedoch noch kein konkreter Bauantrag vor". Worüber hat der Gestaltungsbeirat dann fast das ganze Jahr beraten?
Auf Anraten der Verwaltung und nach langen Diskussionen keinen Bebauungsplan zu beantragen, hat der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit 4 zu 9 Stimmen im TUA abgelehnt. Im Gemeinderat (GR) wurde am 17.12.2019 der Antrag der LLK heftig diskutiert und mehrfach modifiziert, aber am Ende mit 17 zu 20 Stimmen auch abgelehnt.
Aus der Sitzungsvorlage und den Schilderungen der Verwaltung zum Sachverhalt zu diesen Anträgen gewinnt man den Eindruck, dass ein so bedeutendes und den Ortskern von Wollmatingen erheblich veränderndes Bauvorhaben wohl absichtlich nicht öffentlich diskutiert wurde. In der Vorlage ist zu lesen, dass der Gestaltungsbeirat (GBR) mehrfach nicht öffentlich das Bauvorhaben beraten hatte. Zum 1. Mal am 22.05.2019, zum 2. Mal im Umlaufverfahren während der Sommerpause (Juli/August) und zum 3. Mal am 25.09.2019. Was wurde so oft beraten, wenn angeblich noch kein Bauantrag oder keine Bauvoranfrage, keine Planung vorlag?
Im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2019 ist aufgeführt, dass u.a. Stadtrat Beyer-Köhler anmerkte, "es könne nicht sein, dass ein solches Projekt des öffentlichen Interessses nichtöffentlich vorberaten werde".
Warum? Für eine nicht öffentliche Sitzung gibt es hier keine Begründung. An allen genannten Terminen, in denen im GBR darüber beraten wurde, gab es mehrere Bauvorhaben die auch öffentlich beraten wurden. Warum wird die Öffentlichkeit über andere, weniger gravierende Bauvorhaben informiert, aber über die beabsichtigte Zerstörung des Ortskerns von Wollmatingen nicht?
"Jetzt haben wir den Salat"
Aufgabe der Verwaltung ist grundsätzlich, die Stadträte mittels Vorlagen umfassend zu informieren, damit eine oftmals folgenschwere Entscheidung im Rat richtig gefällt werden kann. Wie folgenschwer die Ablehnung einer geordneten, rechtzeitigen und zielgerichteten städtebaulichen Planung und Sicherung des Ortskerns gewesen wäre, wird nun noch deutlicher und noch schmerzlicher, da der Löwen samt Biergarten auch noch durch Wohnblöcke ersetzt werden soll. Diese Entwicklung war absehbar.
Welches städtebauliche Instrument kann dafür geeignet sein, das Verdrängen von wichtigen Strukturen und den Erhalt eines identitätsstiftenden Quartiers zu vermeiden?
Aufwertungs- und Verdrängungsindikatoren ergeben zusammengenommen die grundsätzliche Eignung eines Gebietes für den Erlass einer Erhaltungssatzung. Erhaltungssatzungen dienen dem Erhalt von besonders erhaltenswerter Bausubstanz oder Baudenkmälern oder bedeutende Freiflächen. Erhaltungssatzungen können auch dem Milieuschutz dienen, um die dort wohnende Bevölkerung vor Luxussanierungen und teuren Neubauten zu schützen. Das Verdrängen von alt eingesessenen Betrieben (zum Beispiel Handwerks-, Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe) wegen des notwendigen Wohnungsbaus ist mittlerweile keine Seltenheit mehr und daher wird in anderen Städten geprüft, inwieweit der Schutz einer Erhaltungssatzung auch auf das Kleingewerbe (Bäckerei), die vorhandene Gastronomie, den Erhalt von Freiräumen angewendet werden kann. Die Stadt Ludwigsburg hat hier gute Beispiele für Erhaltungssatzungen zum Erhalt des Ortsbildes und der Struktur des Ortskerns, die Stadt München zum Erhalt des Milieus der im betroffenen Quartier wohnenden Personen.
Mit einer Erhaltungssatzung könnte erreicht werden, dass eine städtebaulich prägende Mischung von Wohnen mit Handwerks- und sonstigen Gewerbebetrieben, Einzelhandel und Gastronomie geschützt werden kann und ein Quartier insbesondere ein Ortskern weiterhin gemischt, lebendig und attraktiv bleibt. Dass eine lebendige Ortsmitte eine hohe Bedeutung für die Bewohner eines Ortes hat, ist längst bekannt. Bund und Länder haben die Stärkung und den Erhalt der Ortsmitten daher seit Jahren in ihren Sanierungsprogrammen. Auch Dettingen-Wallhausen hat über diese Progamme der Städtebauförderung den Umbau des Alten Schulhauses zum Bürgerhaus mit erheblichen Zuschüssen umsetzen können. Auch dieses Instrument wäre für die Ortsmitte in Wollmatingen zielführend und somit der Erhalt der ortsbildprägenden Gebäude sowie eine notwendige Sanierung des Rathauses möglich.
Ein Dorfkern ist nur dann noch ein Dorfkern, wenn er als solcher noch wahrnehmbar ist, kein reines Wohnviertel darstellt, sondern genau diese dafür typische Mischung aufweist. Zuviel Wohnen kann ein Gebiet derart beeinflussen, dass z.B. der Gebietscharakter sich verändert und damit neue höhere, andere Anforderungen an Gewerbebetriebe, Veranstaltungsstätten und Vereinstätigkeiten gestellt werden. Durch die Genehmigung zu vieler Wohneinheiten hat sich auch das Industriegebiet mittlerweile verändert, so dass die dortigen Betriebe durch das "zuviel" an Wohnungen beeinträchtigt werden und die Rücksichtnahme nun eine große Rolle spielt.
Nach langem Hin und Her und mehr als einem Jahr hat die Verwaltung endlich eine Gestaltungssatzung am 17.12.2020 und einen Bebauungsplan am 28.01.2021 aufgestellt und im Rat beschlossen. Im Vorfeld dazu wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. In dieser Struktur- und Entwicklungsanalyse zum Bebauungsplan "Ortsmitte Wollmatingen" ist unter Ziele und Maßnahmen als Ziel Nr. 1 definiert worden: Das erste Ziel ist die Stärkung und der Erhalt des Ortsbildes. ....Eine zentrale Rolle zum Erhalt des Ortsbildes spielt der Erhalt der vorhandenen ortsbildprägenden Gebäude und Stukturen. Der Abriss der drei ortsbildprägenden Gebäude der Linde, Bäckerei und des Löwen wird das Ortsbild wesentlich verändern und auch den beliebten Biergarten wird es durch die geplante Nachverdichtung nicht mehr geben. Die Forderung zum Erhalt dieser ortsbildprägenden Gebäude und Stukturen wird damit missachtet.
Auch das Ziel Nr. 2 der doppelten Innenentwicklung, die Entwicklung grüner und baulicher Strukturen als Beitrag zur klimaangepassten Stadtentwicklung wird missachtet. Wenn alle freien Flächen, wie der Biergarten durch Gebäude ersetzt werden, ist das kein Beitrag zur Klimaanpassung.
Das definierte Ziel Nr. 3, innerörtliche Treffpunkte mit hoher Aufenthaltsqualtiät zu schaffen, wird durch die geplante Neubebauung und damit der Verdrängung der vorhandenen identitätsstiftenden Bausubstanzen und Abriss der Gasthäuser weiter missachtet.
In den Zielsetzungen zum künftigen Bebauungsplan sind die oben genannten Ziele nicht wieder zu finden. Somit wird dieser Aufstellungsbeschluss die Vernichtung des Ortsbildes nicht verhindern.
Die Verdrängung wichtiger den Zusammenhalt fördernder Strukturen und die Zerstörung des identitätstiftenden Ortsbildes und das Missachten der Wünsche der Bevölkerung fördert dagegen den Demokratieverdruss.
Warum hat die Verwaltung den Erhalt des Ortsbildes in Wollmatingen nicht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchgesetzt?
Warum werden jetzt der Ortskern die erhaltenswerten und ortsbildprägenden Gebäude dem Abbruch freigegeben ?
Dass die Linde und die Bäckerei abgerissen werden sollen, erfuhr die Bevölkerung erst, als schon sehr lange Zeit im Baudezernat darüber diskutiert, Gespräche zwischen Bauherr und dem Baudezernat bereits stattgefunden hatten und die Angelegenheit mehrfach mit dem Gestaltungsbeirat aber nicht mit den Bürgern besprochen wurde. Auch der Gestaltungsbeitrat hatte damals bereits darauf hingewiesen, welche sensible Stelle hier verändert werden soll . Die Anträge der Fraktionen wurden Ende 2019 abgelehnt. Am 21.01.2020 beantragte die FGL erneut eine planungsrechtliche Sicherung der Ortsmitte, entweder eine ERhaltungssatzung oder einen Bebauungsplan. Als Erläuterung ist in der Begründung in der Sitzungsvorlage Nr. 2020-307/1 (GR 07.05.2020) zu lesen: Die Erhaltungssatzung ist dann das geeignete Instrument, wenn in einem Quartier mit besonders charakteristischem Erscheinungsbild aufgrund baulicher Dynamik ein hohes Risiko von Abgang oder Überformung prägender Bausubstanz besteht. Städtebauliche Erhaltungssatzungen gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 BauGB zielen auf den Erhalt der städtebaulichen Eigenart und die Gestalt von Gebieten mit städtebaulichem Gewicht (Straßenzüge, Baublöcke, Quartiere etc.) Insbesondere die dort befindlichen baulichen Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen Anlagen das charakteristische Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägen, sollen geschützt werden. .....Aufgrund der erforderlichen aufwendigen Untersuchungen kann bezogen auf den Untersuchungsbereich mit ca. 20 ha von einem Kostenrahmen von ca. 100.000€ ausgegangen werden. Das Gebiet zu verkleinern, wurde nicht in Erwägung gezogen. Für eine Erhaltungssatzung sei es auch zu wenig homogen usw. Erst nach mehr als 1 Jahr wurde nach vielen Diskussionen im Rat endlich ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Da war der Abbruch des Lindenareals aber schon genehmigt.
Der Gestaltungsbeirat hat nun in 2024 beim Bauvorhaben Abbruch und Neubebauung des Löwenareals erneut bestätigt, welche historische Bebauung hier betroffen ist. In der Tageszeitung war zu lesen, "Der Beirat wünscht sich ein Schmuckkästchen". Was wünscht sich die betroffene Gemeinde / die Bürger ? Das wird nicht gefragt.
Der Ortskern wird zerstört, der Hang am Längerbohl entlang der Fürstenbergstraße massiv bebaut, im Berchengebiet die letzte Fläche zwischen den Gebäuden verdichtet, im Industriegebiet zu viele Wohnungen genehmigt, jede noch freie Grünfläche wird bebaut. Auch ca. 60 ha Grünfläche am Hafner werden künftig bebaut. Jeder Baum, der in der Stadt gefällt werden muss, erregt großes Entsetzen. In Wollmatingen scheint das egal.
Warum passiert das alles in Wollmatingen ?
Wollmatingen hat keine ausreichend starke politische Vertretung.
Kann das verändert werden und wenn ja, wie ?????
Ortsverwaltung, kommunale Selbstverwaltung
In Wollmatingen gibt es derzeit keine Interessensvertretung. Die ehemalige Bürgergemeinschaft hat sich aufgelöst. Eine Bürgervertretung ist auch nur schwer aufrecht zu erhalten, wenn sie keine wirklich starke politische Position zur Umsetzung hat.
Um tatsächlich etwas erreichen zu können, ist es notwendig, dass für eine Ortschaft auch ein politisches Gremium vorhanden ist. Wesentlich kleinere Ortsteile,ehemals selbständige Gemeinden in Konstanz haben einen Ortschaftsrat und eine Ortsverwaltung.
Die ehemals selbständige Gemeinde Wollmatingen mit seinen Teilbereichen Fürstenberg und Industriegebiet hat nichts.
Auf der über 1.700 ha großen Gemarkung der ehemals selbstständigen Gemeinde Wollmatingen, die bis zur Neuen Rheinbrücke reicht, leben heute rund 20.000 Einwohner. Und das ohne eigene politische Vertretung.
Die Gemeinde Wollmatingen:
Wollmatingen wurde nicht wie die Vororte im Rahmen der Gemeindereform oder wie Allmansdorf per Vertrag zur Stadt Konstanz eingemeindet. Vielmehr wehrten sich die Wollmatinger immer gegen eine solche Eingemeindung, die Konstanz bereits in den 20-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts anstrebte. Konstanz war damals schon verschuldet, in seiner Gemarkung und Entwicklung eingeschränkt und Wollmatingen galt als "reiche Braut". Erst durch Hitler uns seine NS-Gesetze gelang der Stadt ihr Ansinnen und Wollmatingen wurde mit Verfügung vom 17.07.1934, Nr. 66977 zum 01.08.1934 gegen seinen Willen eingemeindet. Dem Wollmatinger Bürgermeister und der Bürgervertretung wurde die Amtsgewalt einfach entzogen.
Weil Wollmatingen nur durch das Ermächtigungsgesetz heute ohne eigene Verwaltung und ohne eigene politische Vertretung dasteht, sollte das Unrecht eine Wiedergutmachung erfahren. Damit solche Willkürakte nicht mehr möglich sind, wurden in der Gemeindeordnung in den §§ 7 bis 9 Regelungen aufgenommen, die eine Änderung von Gemeindegrenzen heute nur noch aufgrund eines Gesetzes oder mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde und nicht mehr gegen den Willen der Bürger zulassen.
Wenn Wollmatingen zumindest eine Ortsverwaltung und einen Ortschaftsrat erhalten würden, wäre ein Teil der Selbstverwaltung wieder erreicht. In Karlsruhe wurde eine derartige Wiedergutmachung vor Jahren praktiziert, da dem Stadtteil Durlach eine Ortsverwaltung und ein Ortschaftsrat zugestanden wurde. Auch Durlach wurde duch die Nazi damals zwangseingemeindet. Dieser Unrechtsakt wurde mittlerweile kompensiert, der von Wollmatingen bis dato nicht.
2024 ist für Wollmatingen ein besonders Jahr.
Am 01.08.2024 jährte sich diese Zwangseingemeindung zum 90. mal. Ferner ist Wollmatingen urkundlich erstamals 724 erwähnt worden und könnte daher, wie die Gemeinde Reichenau, in diesem Jahr auch ihre 1.300 jährige Geschichte feiern. Niemald seitens der Stadtverwaltung hat jedoch auf diese beiden anstehenden, besonderen Ereignisse hingwiesen, weder der Oberbürgermeister im Januar beim jährlichen Bürgerempfang in seinem Ausblick für 2024 noch sonst jemand. Eine eigene Verwaltung, die sich darum kümmern könnte, gibt es leider nicht. Wie kann das geändert werden?
Welche Möglichkeiten gibt es, eine kommunale Selbstverwaltung wieder zu erhalten?
von a) am umfassensten bis c) am geringsten entsprechend der Ausprägung der Selbstverwaltung:
a) Nach Art. 28 des Grundgesetzes muss in den Ländern, Kreisen und Gemeinden das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Ferner muss den Gemeinden das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
Es besteht die Möglichkeit eine Ausgemeindung, die komplette Selbstverwaltung, Eigenständigkeit zu beantragen. Eine Zwangseingemeindung kann Grundlage für eine Ausgemeindung sein. Die Zerstörung der Ortsmitte durch eine Vorgehensweise wie oben beschrieben, zeugt nicht von vertrauensvoller Zusammenarbeit und wäre ebenfalls Grund für ein Auflösen einer Gemeinschaft.
b) Entsprechend den Bestimmungen der §§ 67 bis 73 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) können räumlich getrennte Ortsteile eine Ortsverfassung, eine Ortsverwaltung und einen Ortschaftsrat erhalten.
Damit könnte eine direkte Mitwirkung z.B. bei Bebauungsplanverfahren, Verkehrsführung und Baugenehmigungen erreicht werden.
Um einen Ortschaftsrat zu bilden, benötigt es Bürger, die sich einbringen wollen, eine neue Liste/Vereinigung gründen oder einer bestehenden Partei angehören und einen entsprechenden Beschluss des Stadtrates.
Für eine neue Liste benötigt es mind. 100 Unterschriften und natürlich eine ausreichende Anzahl an Bewerbern für den künftigen Ortschaftsrat.
Üblicherweise können Ortsverwaltungen und -räte nur in räumlich getrennten Vororten eingerichtet werden. Durlach, als im Zusammenhang bebauter Stadtteil, hat dies jedoch erreicht, da die Eingemeindung durch einen Unrechtsakt erfolgte. Daher könnte die Stadt Konstanz dies Wollmatingen auch ermöglichen.
c) Eine dritte Möglichkeit wäre nach § 64 der GemO eine Bezirksverwaltung und Bezirksräte in Gemeindebezirken (Stadtbezirke) einzurichten.
Bezirksräte werden vom Gemeinderat nach der Wahl bestellt, also nicht direkt gewählt. Auch eine örtliche Bezirksverwaltung muss durch den Stadtrat beschlossen und eingerichtet werden. Seit der Reform der GemO 2015 ist dies aber rechtlich auch in Große Kreisstädten -wie Konstanz- möglich.
Diese Möglichkeiten der Mitwirkung sieht die GemO für im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Stadtbezirke), wie Allmannsdorf oder Wollmatingen, vor.
Bisher wurde aber seitens der Stadt auf diese Möglichkeit leider nicht hingewiesen und somit eine bessere Mitwirkung der Stadtteilbezirke vermieden.
Die notwendigen Beschlüsse könnten gefasst und die Bezirksverwaltung wie auch Räte bereits in diesem Jahr eingerichtet werden.
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